Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gesellschaft Kosikowski & Kresky (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

§1 Anwendungs- und Geltungsbereich

Wurde keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, so finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Weiteren kurz AGB genannt, auf die von der KOSIKOWSKI & KRESKY SP. Z O.O. geschlossenen Verträge Anwendung; KOSIKOWSKI & KRESKY SP.  Z O.O. wurde ins Unternehmerregister beim Amtsgericht für Wrocław-Fabryczna Stadtmitte in Wrocław IX. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nr.0000529234 eingetragen, hat ihren Sitz in Wroclaw, Steuernummer NIP: PL613-157-45-61

Statistische Erfassungsnummer REGON 360546177;

Stammkapital 51.000,00 PLN;

Zustellungsanschrift: Ul. Gazowa 4, PL-59-800 Luban

E-Mail-Adressen: info@kk-solutions.com

Tel. : +48 758 890 223 Fax: +48 757 759 224

Kosikowski & Kresky wird vertreten von den Geschäftsführern

Herrn Thomas Kosikowski und Herrn Joe Kresky,

die zur Einzelvertretung der Gesellschaft berechtigt sind, und wird im Weiteren „KOSIKOWSKI & KRESKY” bzw. „VERKÄUFER” genannt.

  1. Diese AGB finden auf Kauf- bzw. Lieferverträge Anwendung.
  2. Diese AGB beziehen sich ausschließlich auf Unternehmer (der Kunde) im Sinne der Vorschriften des polnischen Zivil-gesetzbuches (k.c.). Die Bestimmungen dieser AGB beziehen sich nur und ausschließlich auf den professionellen, bilateralen Handelsverkehr.
  3. Diese AGB sind für den Kunden bindend, wenn sie dem Kunden vor der Vertragsschließung gemäß Art. 384 § 1 des Zivilgesetzbuches zugestellt (übergeben) wurden. Diese AGB können ebenfalls per E-Mail bzw. Fax vor der Vertragsschließung so zur Verfügung gestellt werden, dass der Kunde diese AGB  aufbewahren und gewöhnlicherweise wiedergeben kann. Diese Zurverfügungstellung ist mit dem Musterzustellung im Sinne des Art. 384 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuches gleichzusetzen.
  4. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde bei der Bestellaufgabe die AGB angenommen hat. Somit hat der Kunde die Zustimmung für die Aufnahme des Inhalts dieser AGB in den Vertrag erteilt, insbesondere hat er die Schiedsgerichtsklausel und die Wahl des polnischen Rechts bestätigt.
  5. Ungeachtet der späteren Änderungen der AGB sind für den Inhalt des geschlossenen Vertrags die AGB in der bei der Zustellung dem Kunden gemäß Abs. 4 geltenden Fassung maßgebend.
  6. Die Parteien können von diesen AGB im Wege einer schriftlichen Vereinbarung abtreten, wobei die Vereinbarung für ihre Gültigkeit der Schriftform bedarf. Wird zwischen den Parteien eine Zusatzvereinbarung geschlossen, so werden entsprechende AGB-Bestimmungen ausgeschlossen und an ihrer Stelle finden die Bestimmungen der neuen Vereinbarung Anwendung.


§2 Angebot und Vertragsschließung

  1. Die von der KOSIKOWSKI & KRESKY verbreiteten, für die Öffentlichkeit bzw. für die einzelnen Personen bestimmten Informations- und Werbungsmaterialien, insbesondere Kataloge, Prospekte, Pläne, Fotos, Zeichnungen, Angaben zum Gewicht und zu den Maßen der angebotenen Artikel, Schablone, Diagramme, Muster und ähnliche Dokumente, sowie sämtliche Informationen aller Art, gelten nicht als Angebot im Sinne der Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches und sind somit nicht verbindlich. Sie gelten als Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad oferendum) im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuches, es sei denn, dass sie in demselben Dokument als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Der Kunde hat die Warenbestellung bei der KOSIKOWSKI & KRESKY in einer Form aufzugeben, die sich gewöhnlicherweise aufbewahren und wiedergeben lässt (per Brief, Fax, E-Mail). Die von dem Kunden aufgegebene Bestellung (das Angebot) ist für ihn bindend, wenn sie wesentliche Bestimmungen, insbesondere die Anzahl und Art der bestellten Produkte sowie den Preis (die Nummer der jeweils geltenden Preisliste) beinhaltet. Diese Bestellung gilt im Sinne dieser AGB als Abgabe eines Angebots zur Vertragsschließung vom Kunden.
  3. Der Kunde ist an das bei der Bestellung abgegebene Angebot 14 Tage lang vom Tag des Zugangs der Bestellung bei der KOSIKOWSKI & KRESKY gebunden, es sei denn, dass das bei der Bestellung abgegebene Angebot etwas anderes bestimmt.
  4. KOSIKOWSKI & KRESKY hat den Zugang der Bestellung (des Angebots) zu bestätigen bzw.  den Kunden darüber zu informieren, dass die Bestellannahme nicht möglich ist, und die Gründe dafür zu nennen. Diese Bestätigung gilt nicht als Annahme des Angebots im Sinne der Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches.
  5. KOSIKOWSKI & KRESKY hat die vom Kunden aufgegebene Bestellung innerhalb von 7 Tagen vom Tag der Bestätigung des Bestellzugangs anzunehmen bzw. abzulehnen. Durch die Annahme des Angebots von der KOSIKOWSKI & KRESKY in einer Form, die sich gewöhnlicherweise aufbewahren und wiedergeben lässt (per Brief, Fax, E-Mail), kommt der Vertrag zustande.
  6. KOSIKOWSKI & KRESKY behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden (die Bestellung) vorbehaltlich Änderungen bzw. Ergänzungen, die gemäß Art. 681polnisches Zivilgesetzbuches keine wesentliche Änderung dessen Inhalts bilden,
  7. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die physikalischen und chemischen Eigenschaften der bestellten Ware kennt.
  8. Die von den Vertriebsmitarbeitern bzw. Handelsvertretern von KOSIKOWSKI & KRESKY ggf. geschlossenen zusätzlichen Nebenabreden bzw. die erteilten Versicherungen und Zusagen, die über diese AGB bzw. über den schriftlichen Vertrag hinaus gehen, bedürfen jedenfalls für ihre Gültigkeit der Bestätigung von KOSIKOWSKI & KRESKY.
  9. Bei der ersten Bestellung wird der neue Kunde angehalten, den aktuellen Handelsregisterauszug bzw. Gewerberegisterauszug in der Form, die sich gewöhnlicherweise aufbewahren und wiedergeben lässt, (persönlich, per Brief, Fax, E-Mail) vorzulegen. KOSIKOWSKI & KRESKY ist im jeden Fall berechtigt, vom Kunden die Vorlage des aktuellen Handels- bzw. Gewerberegisterauszuges anzufordern.
  10. KOSIKOWSKI & KRESKY behält sich das Recht vor, die Vertragsschließung von der Bestellung einer glaubwürdigen Sicherheit der Zahlung für die bestellte Ware abhängig zu machen.


§3 Lieferfristen

  1. Die von der KOSIKOWSKI & KRESKY angegebenen Fristen sind nur dann verbindlich und gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
  2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den KOSIKOWSKI & KRESKY-Betrieb verlassen hat, bzw. wenn der Kunde die Information über die Versandbereitschaft der Ware erhalten hat, wenn mit diesen Tätigkeiten KOSIKOWSKI & KRESKY oder ein Dritter von ihm beauftragt wurde.
  3. KOSIKOWSKI & KRESKY haftet nicht für den durch die höhere Gewalt (vis maior) verursachten Verzug mit Lieferungen bzw. Leistungen.
  4. Kommt es zu einer von der KOSIKOWSKI & KRESKY nicht verschuldeten Verspätung mit der Warenlieferung, so wird die Abwicklungsfrist um die Dauer der Verhinderung verlängert, die eine fristgerechte Bestellabwicklung von der KOSIKOWSKI & KRESKY unmöglich macht. Im Fall einer Verspätung hat KOSIKOWSKI & KRESKY dem KÄUFER unverzüglich die Gründe der Verspätung und den neuen voraussichtlichen Tag der Bestellabwicklung mitzuteilen. In diesem Fall stehen dem Kunden keineSchadenersatzansprüche für die Verspätung zu.
  5. Beim Lieferverzug kann der Kunde eine entsprechende Zusatzfrist bestimmen und nach ihrer wirkungsloser Ablauf vom Vertrag in dem Teil abtreten, in welchem er noch nicht erfüllt wurde.
  6. Hat der Kunde infolge des Verzugs mit der Warenlieferung von KOSIKOWSKI & KRESKY einen Schaden erlitten, so ist der KÄUFER berechtigt, die Vertragsstrafe in Höhe von 1,25% des Wertes der Gesamt- bzw. Teillieferung für jede volle Kalenderwoche des Verzugs, jedoch nicht mehr als  5 % des Bestellwertes, anzurechnen. Mit der Anrechnung der Vertragsstrafe gelten alle weiteren Schadenersatzansprüche als erschöpft.
  7. KOSIKOWSKI & KRESKY ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.


§4 Risikoübergang, Abnahme

  1. Das Risiko eines zufälligen Verlusts bzw. einer Beschädigung geht auf den Kunden mit der Ausgabe der Ware über.
  2. Wenn der Vertrag nicht anders bestimmt, so gilt als Ort des Geschäftes der Firmensitz von Kosikowski & Kresky . (EXW KOSIKOWSKI & KRESKY). Mit der Übergabe der Ware dem Spediteur, Frachtunternehmen bzw. Abnehmer geht das Risiko des zufälligen Verlusts bzw. der Beschädigung auf den Kunden über.
  3. Kommt es zur Verspätung mit dem Versand und ist diese Verspätung von KOSIKOWSKI & KRESKY nicht verschuldet, so geht das Risiko eines zufälligen Verlusts bzw. einer Beschädigung der Ware mit dem Tag, an welchem KOSIKOWSKI & KRESKY die Versandbereitschaft der Ware gemeldet hat, auf den Kunden über.
  4. Wurde nichts anderes vereinbart, so werden die versandten Waren nicht versichert. Nur auf einen ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten wird KOSIKOWSKI & KRESKY die versandten Waren  versichern lassen. Der Versand erfolgt nach dem besten Wissen, ohne Garantie, dass der gewählte Weg der günstigste und der schnellste ist.
  5. Die Transport- und Entladungskosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, dass die Parteien anders beschlossen haben.
  6. In Zweifelsfällen finden die im Vertrag genannten INCOTERMS in ihrer neusten Fassung am Tag der Vertragsschließung Anwendung.
  7. Beinhaltet der Vertrag ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung über den Erfüllungsort, so bezieht sich diese Vereinbarung nur auf dieses bestimmte Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf die künftige Verträge, für welche der unter Abs. 2 dieser AGB genannte Ort maßgebend ist.
  8. Beim Verzug mit der Abnahme wird von der KOSIKOWSKI & KRESKY eine Vertragsstrafe in Höhe von 1,25% des Wertes der Gesamt- bzw. der Teilbestellung für jede volle  Kalenderwoche des Verzugs, jedoch nicht mehr als  5 % des Bestellwertes angerechnet.
  9. Ungeachtet der Bestimmungen aus Abs. 8 über die Vertragsstrafe kann KOSIKOWSKI & KRESKY die Wiedergutmachung des daraus entstandenen Schadens (Kosten der Warensicherung und -aufbewahrung) anfordern.


§5 Preise und Zahlungen

  1. Die Preise der angebotenen Waren werden von der KOSIKOWSKI & KRESKY in den gemäß § 2 Abs. 1 dieser AGB verbreiteten Informations- und Werbungsmaterialien bzw. im jeweiligen Angebot festgelegt. Diese Preise verstehen sich als NETTO-Preise.
  2. KOSIKOWSKI & KRESKY behält sich das Recht vor, die gemäß § 2 Abs. 1 dieser AGB genannten Preise, deren Gültigkeit und Aktualität durch die Festlegung einer Gültigkeitsfrist des jeweiligen Preises verifiziert werden kann, zu berichtigen.
  3. Ungeachtet der nachträglichen Änderungen der Preisangaben kommt der Kaufvertrag nach dem am Tag der Bestellaufgabe durch den Kunden geltenden Preis zustande.
  4. Im Preis sind keine Versand- und Verpackungskosten enthalten, es sei denn, dass das Angebot anders bestimmt.
  5. Die Ware wird in einer handelsüblichen Verpackung geliefert. KOSIKOWSKI & KRESKY kommt nicht für die dem Kunden entstehenden Kosten der Verpackungsverwertung auf.
  6. Die zu leistende Zahlung des Preises für die Ware wird in der im Abrechnungsschein festgelegten Frist fällig und ist bar oder per Überweisung zahlbar.
  7. Die gegenseitige Verrechnung der Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass KOSIKOWSKI & KRESKY ihre Zustimmung für die Verrechnung erteilt, wobei diese Zustimmung für ihre Gültigkeit der Schriftform bedarf.
  8. Bei der Preiszahlung ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen vom Tag der Bestätigung der Bestellaufnahme von der KOSIKOWSKI & KRESKY die Anzahlung in Höhe von 30% des Preises beim Verkaufswert von über 25 000 EUR zu leisten. Der übrige Teil des Preises ist innerhalb von 14 Tagen vom Tag der Warenzustellung zahlbar, es sei denn, dass die Parteien anders bestimmen.
  9. Bei der Überschreitung der Zahlungsfrist werden von der KOSIKOWSKI & KRESKY Zinsen in Höhe von den jeweils in Polen geltenden gesetzlichen Zinsen berechnet.
  10. Ist der Kunde mit der Preiszahlung für den gelieferten Warenteil in Verzug geraten oder ist es im Hinblick auf seinen Vermögensstand zu bezweifeln, ob die Preiszahlung für den später zu liefernden Warenteil fristgerecht erfolgen wird, wird sich KOSIKOWSKI & KRESKY mit der Lieferung weiterer Teile der bestellten Waren zurückhalten. Wird der Kunde innerhalb von 7 Tagen keine Zahlungssicherung leisten, so kann KOSIKOWSKI & KRESKY in dem nicht erfüllten Teil vom Vertrag  abtreten.
  11. Hat der Kunde mit der Warenverkauf auch die Ausführung zusätzlicher Arbeiten bestellt, so hat er zusätzlich für sämtliche von der KOSIKOWSKI & KRESKY getragenen Zusatzkosten aufzukommen, die für die Ausführung dieser Arbeiten notwendig waren. Wenn die zusätzlichen Arbeiten über 7 Tage hinaus gehen können, so kann KOSIKOWSKI & KRESKY die Vertragsschließung von der Teilzahlung für die gekaufte Ware in Höhe von 90% des Preises abhängig machen. KOSIKOWSKI & KRESKY wird mit der Ausführung von zusätzlichen Arbeiten nach der Zahlung von den Kunden beginnen.


§6 Eigentumsvorbehalt

  1. KOSIKOWSKI & KRESKY behält sich das Eigentumsrecht an der Ware vor, solange der gesamte Kaufpreis samt Nebenforderungen wie Verzugszinsen, Kosten der zusätzlichen Arbeiten, Lagerungs-, Versicherung- und Transportkosten nicht entrichtet wird.
  2. Bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises samt den unter Abs. 1 genannten Nebenforderungen ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Handlungen zu ergreifen, um den vollen Wert der ausgegebenen Ware aufrecht zu erhalten. Der Kunde hat KOSIKOWSKI & KRESKY über einen am Ware entstandenen Schaden unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises darf der Kunde die ausgegebene Ware weder veräußern noch vermieten, verpfänden, oder sicherheitsübereignen, er darf ebenfalls keine anderen Handlungen, die das Interesse der KOSIKOWSKI & KRESKY verletzen, unternehmen.
  4. Im Fall einer Verpfändung bzw. einer anderen Verfügung über die ausgegebene Ware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, KOSIKOWSKI & KRESKY darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. KOSIKOWSKI & KRESKY ist berechtigt, im Fall einer vertragswidrigen Handlung des Kunden, insbesondere wenn der Kunde den Preis nicht fristgerecht entrichtet bzw. die unter Abs. 2 dieses Paragraphen genannte Pflicht verletzt, vom Vertrag abzutreten und eine unverzügliche Warenherausgabe zu fordern.
  6. Wird die Ware vom Kunden zurückgenommen, so kann KOSIKOWSKI & KRESKY eine entsprechende Vergütung für die Abnutzung bzw. Beschädigung der Ware anfordern.


§7 Gewährleistung und Qualitätsgarantie

  1. Die KOSIKOWSKI & KRESKY beschränkt gemäß Art. 558 polnisches Zivilgesetzbuches die sich aus der Gewährleistung ergebenden  Berechtigungen  des Kunden gemäß den unten folgenden Bestimmungen.
  2. Die Haftung der KOSIKOWSKI & KRESKY aus Gewährleistung beschränkt sich  ausschließlich auf die in diesen AGB genannten Grundsätze. Jede weitergehende Haftung aus Gewährleistung ist ausgeschlossen.
  3. Um die Gewährleistungsrechte beizubehalten, ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich nach der Abnahme der vertragsgegenständlichen Waren (spätestens innerhalb 2 Tagen vom Tag der Warenanahme) die Übereinstimmung der Menge und Art der Waren, die im Vertrag bzw. auf der Rechnung festgelegt wurden, sowie ihre ordnungsmäßige Qualität zu überprüfen. Sofern möglich, ist die oben beschriebene Kontrolle in der Gegenwart von einem KOSIKOWSKI & KRESKY-Vertreter vorzunehmen.
  4. Sollten jegliche offene Mängel an den vertragsgegenständlichen Waren aufgedeckt werden, so ist der Käufer verpflichtet, diese KOSIKOWSKI & KRESKY unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen vom Tag ihrer Aufdeckung, in Schriftform mitzuteilen. Etwaige verspätete Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Für die Bewahrung der Beanstandungsfrist ist die Mitteilung per E-Mail, Fax bzw. Einschreibebrief vor Ablauf dieser Frist an KOSIKOWSKI & KRESKY abzuschicken.
  5. Etwaige versteckte Mängel, die sich erst während der Nutzung/Arbeitsverrichtung mit den vertragsgegenständlichen Waren offenbaren können, sind KOSIKOWSKI & KRESKY innerhalb von 10 Tagen seit ihrer Aufdeckung mitzuteilen.
  6. Bei der Meldung von jeglichen Mängeln der gegenständlichen Ware ist der Käufer verpflichtet, die beanstandeten Waren dem KOSIKOWSKI & KRESKY-Vertreter zwecks Überprüfung zur Verfügung zu stellen (auch dann, wenn sie zur Verrichtung bestimmter Arbeiten genutzt wurden), damit die Begründetheit der gemeldeten Beanstandung bestimmt werden kann, wobei u.a. überprüft wird, ob die beanstandeten Waren bestimmungsgemäß, insbesondere gemäß den Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern, genutzt wurden.
  7. Nach der Überprüfung der beanstandeten Ware vom KOSIKOWSKI & KRESKY-Vertreter ist das Protokoll anzufertigen und per E-Mail bzw. Fax zu schicken, in welchem der KOSIKOWSKI & KRESKY-Vertreter seine Bemerkungen darstellt, insbesondere dazu, ob er die gemeldete Beanstandung anerkennt und wenn ja – in welchem Umfang. Der Vertreter des Käufers ist berechtigt, auf dem gleichen Weg etwaige Bemerkungen in Bezug auf die Begründetheit des Kontrollergebnisses zu unterbreiten.
  8. Erweist sich die Beanstandung als begründet, kann KOSIKOWSKI & KRESKY nach ihrer Wahl:
    1. den Preis entsprechend dem Wert des festgestellten Mangels mindern, wenn die gelieferte Ware trotz des Mangels gebrauchstauglich ist,
    2. die mangelhafte Ware gegen eine mangelfreie Ware auf Kosten und Risiko von KOSIKOWSKI & KRESKY austauschen,
    3. sollte der Austausch aufgrund dessen, dass die beanstandete Ware bereits montiert worden ist, nicht möglich sein, ist KOSIKOWSKI & KRESKY verpflichtet, dem Käufer eine mangelfreie Ware in der Menge zu liefern, die zur Verrichtung etwaiger Nacharbeiten notwendig ist.
  9. Vorbehaltlich des unteren Punkts 9 darf der Käufer ohne Zustimmung von KOSIKOWSKI & KRESKY keine Maßnahmen zwecks Behebung des Mangels bzw. des Schadens ergreifen.
  10. Der Käufer ist verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zur Minderung etwaiger Schäden, die mit der Nutzung der mangelhaften Ware zusammenhängen, zu ergreifen. Werden keine solche Maßnahmen ergriffen, haftet KOSIKOWSKI & KRESKY nicht für den Schaden, der hätte gemindert werden können, wenn der Käufer bestimmte Maßnahmen ergriffen hätte.
  11. KOSIKOWSKI & KRESKY ist verpflichtet, dem Käufer mangelfreie Waren in einer angemessenen Frist zu liefern, die von den Möglichkeiten der KOSIKOWSKI & KRESKY und Bedürfnissen des Käufers abhängt.
  12. KOSIKOWSKI & KRESKY haftet nicht für Warenmängel bzw. Schäden, die infolge der Nichtbefolgung der KOSIKOWSKI & KRESKY-Empfehlungen bzgl. der Anwendung, Lagerung/des Transports der gekauften Waren vom Käufer entstanden sind.
  13. KOSIKOWSKI & KRESKY haftet nicht, wenn der Käufer seinem Kunden weitergehende Gewährleistungs- bzw. Garantierechte einräumt.
  14. Die Gewährleistungberechtigungen stehen  dem Kunden zu, wenn sich der Kunde an alle unter den obigen Punkten 1-13 genannten Bedingungen hält.
  15. Ungeachtet der Gewährleistungsrechte kann KOSIKOWSKI & KRESKY dem Käufer eine Garantie für die verkauften Waren einräumen. Der Garantiezeitraum beginnt am Verkaufstag. Die Bedingungen der etwaigen Garantie ergeben sich aus einer gesonderten Erklärung, die von der KOSIKOWSKI & KRESKY ausschließlich in Schriftform abgegeben wird.


§8 Haftungseinschränkungen

  1. KOSIKOWSKI & KRESKY haftet für vorsätzliche Handlungen und für grobe Fahrlässigkeit.
  2. KOSIKOWSKI & KRESKY haftet nicht für Schäden, die infolge von Nichtbefolgung der Betriebs- und Nutzungsanweisungen für die Ware und der an der Ware angebrachten Warnungen entstanden sind.
  3. Wird die Ware gemäß der Bestellung des Kunden erstellt bzw. hergestellt, so haftet KOSIKOWSKI & KRESKY ausschließlich für die bestellgemäße Ausführung des Vertragsgegenstandes. Das Risiko des Inverkehrbringens dieser Ware trägt ausschließlich der Kunde.
  4. Die Haftungseinschränkung von der KOSIKOWSKI & KRESKY gilt nicht im Falle eines verschuldeten Schadens an Leben oder Gesundheit sowie im Falle der Produkthaftung vorbehaltlich des Art. 4493des polnischen Zivilgesetzbuches.


§9 Geistiges Eigentum

  1. Wird die Ware nach den vom Kunden angegebenen Zeichnungen, Modellen bzw. Mustern angefertigt, so übernimmt der Kunde volle Haftung für etwaige Verletzung von Rechten Dritter.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, KOSIKOWSKI & KRESKY über sämtliche ihm bekannten Verletzungen des KOSIKOWSKI & KRESKY´s geistigen Eigentums in Kenntnis zu setzen.


§11 Schlussbestimmungen

  1. Auf das Rechtsverhältnis aus dem geschlossenen Vertrag findet ergänzend zu diesen AGB das polnische Recht, insbesondere das Zivilgesetzbuch (k.c.), Anwendung. Das UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.
  2. In Zweifelsfällen gilt die polnische Fassung dieser AGB.
  3. Sämtliche Streitigkeiten, die aufgrund von bzw. in Zusammenhang mit den unter Berücksichtigung dieser AGB geschlossenen Verträgen entstehen können, werden vor dem am Sitz der KOSIKOWSKI & KRESKY zuständigen Gericht ausgetragen.

Diese AGB wurden mit dem Beschluss der Geschäftsführung der KOSIKOWSKI & KRESKY vom 01 September 2019 angenommen und treten am 01 September 2019  in Kraft.